Schwierigkeiten wie Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche aufgrund von:
Auditiver Wahrnehmungsschwäche (das Hören betreffend)
Visueller Wahrnehmungsschwäche (das Sehen betreffend)
motorischen Koordinationsproblemen
Sprachstörungen
Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörung
An diesen Schwierigkeiten setzt Klinische Lerntherapie an:
Neurologisch fundiert und mit allen Sinnen!
Wurde Ihnen Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII gewährt, werden die Kosten der Therapie in meiner Praxis durch das Landratsamt übernommen.
Andernfalls stellt die Therapie der obengenannten Behandlungsfelder keine Kassenleistung dar und muss eigenfinanziert werden.