Ich behandle Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- Schluck- und Hörstörungen.
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Die Verordnung für eine logopädische Therapie erfolgt durch den Arzt, der diese bei Bedarf ausstellt. Grundsätzlich können alle Ärzte Sprachtherapie bzw. Logopädie verordnen (Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Allgemeinmediziner, Internisten, Neurologen, Kieferorthopäden, usw.).
Die Kosten übernehmen die Krankenkassen abzüglich der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Eigenbeteiligung. Kinder sind von der Zuzahlung befreit, ebenso Erwachsene bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Bei Privatversicherten richtet sich die Kostenübernahme nach individuell abgeschlossenem Tarif.
Sofern medizinisch notwendig, können bei entsprechender ärztlicher Verordnung auch Hausbesuche erfolgen.